ShootThemLater schrieb am 27.02.2023 09:47:
kann nicht sein schrieb am 27.02.2023 08:25:
ShootThemLater schrieb am 26.02.2023 23:25:
kann nicht sein schrieb am 26.02.2023 19:11:
In der Welt der Diplomatie gilt eine mündliche Zusage im Prinzip genauso, wie ein schriftlicher Vertrag. Also entweder hält man sich an die Vereinbarung, oder man hält sich nicht dran. Einklagen kann man diese Vereinbarungen ohnehin nicht.
Sorry, aber können Sie diese steile Aussage auch belegen?
Eine mündliche Zusage erhält man von einer Person, und zwar von exakt der Person, mit der man gerade redet.
Ein völkerrechtlich bindender Vertrag wird zwischen Staaten geschlossen. Da unterschreibt vielleicht auch nur eine Person, aber das ist in der Regel das Staatsoberhaupt und nicht irgend ein Außenminister, und das Parlament muss üblicherweise den Vertrag auch ratifizieren.
Irgendwie schon etwas mehr als eine Absprache in der Sauna, oder?Ein Amtsinhaber ist nicht als Privatperson unterwegs, er ist der Vertreter seines Staates. Wenn er einen Vertrag unterzeichnet genauso, wie wenn er eine Rede hält, oder eine Zusage macht.
Die Vorstellung, eine mündliche Zusage sei nichts weiter als heiße Luft, unverbindlich und von daher jederzeit ohne Konsequenzen zu brechen, basiert auf einem eigenartigen Verständnis von Zusagen.
Gerade in der Welt der Diplomatie ist es wichtig, dass Staaten sich auf Absprachen verlassen können, da man diese nicht einklagen kann - auch nicht, wenn sie schriftlich erfolgt sind.Das hört sich jetzt schon etwas nach Wunschdenken an bei Ihnen.
Zumindest bei Wikipedia finde ich unter
https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrechtlicher_Vertrag#Vertragsverhandlungen_und_-unterzeichnung
nur die Schriftform.Wie schon gesagt, können Sie Ihre steile Aussage auch belegen oder wünschen Sie sich das es so wäre?
Sich möchten also behaupten, dass man mündliche Zusagen machen kann, aber die nicht bindend sind? Oder, um es etwas drastischer auszudrücken - es ist auf das geschissen, was ein Amtsinhaber als Amtsinhaber zusichert. Man kann einfach nicht darauf vertrauen, dass man sich später noch "erinnern" kann - womöglich ist die Person(!) nicht mehr im Amt usw..
Fein, nur was nützt dann ein schriftlicher Vertrag? Wo klagt man den ein, wer würde die NATO zwingen, ihre Erweiterung rückgängig zu machen?
Egal, was Sie zu den Zusagen denken, im Rest der diplomatischen Welt nimmt man das durchaus zur Kenntnis, wie der Westen agiert. Man weiß, dass Zusagen - auch wenn sie schriftlich erfolgt sind - nicht viel bedeuten.