kann nicht sein schrieb am 27.02.2023 09:56:
Sich möchten also behaupten, dass man mündliche Zusagen machen kann, aber die nicht bindend sind? Oder, um es etwas drastischer auszudrücken - es ist auf das geschissen, was ein Amtsinhaber als Amtsinhaber zusichert. Man kann einfach nicht darauf vertrauen, dass man sich später noch "erinnern" kann - womöglich ist die Person(!) nicht mehr im Amt usw..
Fein, nur was nützt dann ein schriftlicher Vertrag? Wo klagt man den ein, wer würde die NATO zwingen, ihre Erweiterung rückgängig zu machen?Egal, was Sie zu den Zusagen denken, im Rest der diplomatischen Welt nimmt man das durchaus zur Kenntnis, wie der Westen agiert. Man weiß, dass Zusagen - auch wenn sie schriftlich erfolgt sind - nicht viel bedeuten.
Nein, das möchte ich nicht. Eine solche Zusage ist aber nur eine Zusage und kein völkerrechtlich bindlicher Vertrag.
Und der Rest der Welt war sich schon immer bewusst, dass es einen Unterschied gibt zwischen mündlichen Zusagen und verbindlichen Verträgen.
Zusagen sind eine einseitige Absichtserklärung, die einseitig auch wieder kassiert werden können.
Verträge sind Abmachungen zwischen zwei Parteien, die falls nicht anders vereinbart auch nur von beiden gemeinsam gekündigt werden können.
Also ja, Zusagen haben eine gewisse Relevanz, aber wesentlich schwächer als ein völkerrechtlich bindender Vertrag.
Nichts mit "drauf geschissen", auch nicht von der NATO.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.02.2023 10:55).