kann nicht sein schrieb am 27.02.2023 13:57:
ShootThemLater schrieb am 27.02.2023 13:50:
kann nicht sein schrieb am 27.02.2023 12:43:
Sie argumentieren wie ein Gebrauchtwagenhändler, der später von seinen Zusagen nichts mehr wissen will.
Kann man machen, nur muss man sich dann auch nicht wundern, wenn man auch nur die "Vertrauenswürdigkeit" eines Gebrauchtwagenhändlers genießt - also keine. Warum macht man denn überhaupt Zusagen, wenn die keinerlei Verbindlichkeit haben?Abgesehen davon, haben der Westen und insbesondere die USA gerade in den letzten Jahrzehnten sehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass man sich auch an schriftliche Verträge nicht hält, die einseitig kündigt, unterläuft oder einfach für nichtig erklärt.
Das Ergebnis ist, dass insbesondere der "globale Süden" die Nase gestrichen voll hat von der Hybris des Westens und dem zunehmend den Stinkefinger zeigt.
Ich würde eher sagen, ich argumentiere wie ein Jurist.
Sie scheinen aber kein Jurist zu sei. Im bürgerlichen Recht ist die Schriftform für Verträge keineswegs allgemein vorgeschrieben. Das mündliche Wort (oder der Handschlag) gilt genauso, wie das schriftliche Wort - ist allerdings schwieriger nachzuweisen.
Es hängt vom Vertragsgegenstand ab, ob der der Schriftform (oder eines Notars) bedarf.
Ersthaft? Sie kommen bei einer Frage des Völkerrechts mit dem BGB?
Warum sollte das in unserem Fall relevant sein? Und warum vermischen Sie immer wieder Dinge, die nicht zusammengehören?
Ich verstehe ja, dass es für Sie und Putin sehr wichtig ist dass der Westen irgendwelche Rechte Russlands verletzt hätte. Faktisch ist das aber nicht so, auch wenn Sie es sich noch so wünschen.
Und wer irgend etwas auf die Aussagen eines Gebrauchtwagenhändlers gibt, sollte niemals einen Gebrauchtwagen kaufen. Oder eine Wohnung mieten.
Entweder es steht im Vertrag, oder es existiert nicht. Ganz einfach, man sollte halt nicht Li-La-Lustigland leben.Man sollte sich mit dem Recht auskennen, wenn man solche Behauptungen aufstellt.
Mündliche Verträge kenn das Völkerrecht nicht, und das aus gutem Grund.
Was glauben Sie eingendlich, wofür Verträge da sind? Genau dafür, dass solche schwammigen Aussagen schriftlich fixiert sind.Es geht ohnehin an der Sache vorbei, wenn man mit dem Recht argumentiert. Es sind keine Rechtsfragen, die da geklärt werden, es gibt keinen Rechtsweg. Das scheinen Sie nicht einsehen zu wollen. Daher nochmal meine Frage: wo würde Russland denn klagen können, und welche Aussichten auf Erfolg hat es, wenn sich die USA schlicht weigern? Wie zwingt man einen solchen Staat zur Einhaltung der Verträge.
Gar nicht, außer es ist in dem betreffenden Vertrag ein Schiedsgericht vorgesehen.
Aber noch einmal: Mündliche Verträge kennt das Völkerrecht nicht, also gibt es auch keine Schiedsstelle oder sonstiges Gericht.
Zufriedenstellen wird Sie das wahrscheinlich nicht, aber das werde ich auch nicht ändern. Einen schönen Tag noch.