Sie argumentieren mit dem Recht. Und das an der Sache vorbei. Deshalb der Vergleich zum BGB.
Zwischen Staaten werden Vereinbarungen und Verträge geschlossen. Und im Zweifel hält man sich nicht dran. Dann ist schwer die Frage, was einem das "Recht" nützt. Das ist mein Thema.
Ihr Thema geht so: "der Westen muss sich nicht an seine Zusage halten, die war nicht verbindlich".
Nur ist die Frage, ob sich der Westen (bzw. Staaten allgemein) an Zusagen halten "muss" eben keine Rechtsfrage, sondern schlicht eine Frage, was sich der jeweilige Staat erlauben kann. Es ist und bleibt eine Frage der (überlegenen) Gewalt. Der Westen bricht Verträge, setzt sich übers Völkerrecht hinweg und hält sich nicht an Zusagen. Das ist Fakt.
Und Sie möchten das damit bemänteln, dass die Zusagen nicht verbindlich gewesen wären. Erstaunlicherweise hält man im Rest der Welt nicht viel von der Praxis des Westens. Und sagt das auch zunehmend so.