Marcel Leutenegger schrieb am 26.02.2023 14:50:
In der Diplomatie ist die mündliche Vereinbarung dem schriftlichen Vertrag gleichgestellt.
Komisch. Im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge steht das Gegenteil:
Art. 2 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Übereinkommens
a) bedeutet «Vertrag» eine in Schriftform geschlossene und vom Völkerrecht bestimmte internationale Übereinkunft zwischen Staaten, gleichviel ob sie in einer oder in mehreren zusammengehörigen Urkunden enthalten ist und wel- che besondere Bezeichnung sie hat;
https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1990/1112_1112_1112/20200508/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-1990-1112_1112_1112-20200508-de-pdf-a.pdf
Vertragsstaaten dieses Übereinkommens waren übrigens sowohl die Sowjetunion und DDR als auch die westlichen Staaten.
Aber was soll‘s, Du wolltest doch nur Deine Unkenntnis zur Schau stellen.