Marcel Leutenegger schrieb am 26.02.2023 14:50:
Welche Dämonen reiten eigentlich die westlichen Staaten, dass sie Diplomatie, Ehre, Ehrlichkeit und selbst die eigene Würde über Bord werfen, indem sie Verträge und Vereinbarungen brechen, sobald sie ihnen nicht mehr genügend einseitig vorteilhaft erscheinen?
Mein Vater sagte mir mal, (um meine Euphorie vom gelobten Land etwas zu dämpfen),
"Ich saß mit ihnen am Tisch, und wusste, wenn sie keinen Vorteil für sich in der Absprache mehr sehen, ist sie hinfällig. Die Russen haben sich immer an die Absprachen gehalten. Bei den Engländern kam es darauf an, wie gut ich sie kannte". Ich habe mich oft an diese Sätze erinnert.
In der Diplomatie ist die mündliche Vereinbarung dem schriftlichen Vertrag gleichgestellt.
Nicht nur in der Diplomatie. Auch nach dem BGB ist ein mündlicher Vertrag genauso gültig wie ein schriftlicher. Dir fehlt halt im Zweifel der Beweis. Wenn das Jammern der Gruß der Kaufleute ist, dann ist Vertrauen ihr wichtigstes Kapital.