Marcel Leutenegger schrieb am 26.02.2023 16:41:
Legalität: Die Gewaltanwendung zur Durchsetzung von Minsk II ist vor diesem Hintergrund legal, sofern sie auf das absolut notwendige Minimum beschränkt bleibt. Die spezielle Militäroperation (SMO) wurde als Polizeioperation durchgeführt mit dem erkennbaren Auftrag, die Infrastruktur, die Zivilbevölkerung und selbst gegnerische Soldaten zu schonen.
Dann war die SMO also illegal. Oder wie passen die oben genannten Kriterien auf den Angriff auf Kiev oder Charkiv? Oder die Besetzung von Saporischschja und dem Vormarsch auf Odessa? Oder Butscha? Oder, oder, oder?
Legitimität: Die SMO ist legitim, soweit sie zum Vorteil der Donbassbevölkerung und mit deren Einverständnis durchgeführt wird, um Minsk II umzusetzen oder eine sinngemässe Lösung zu erzielen.
Wer hat die Bevölkerung des Donbass gefragt?
Nur mal so als Anekdote: Meine Kollegin ist aus Charkiv und von zuhause aus russischsprachig, dabei aber fast schon fanatische Ukrainerin.
Die Gleichung russischsprachig = Russe passt also nicht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.02.2023 19:23).