Marcel Leutenegger schrieb am 26.02.2023 16:41:
Frankreich, Deutschland und Russland gaben Garantien für die Umsetzung von Minsk II. Mit dem UN-Sicherheitsratsbeschluss 2202 wurden sie verpflichtet, für eine Umsetzung von Minsk II durch die Ukraine, Donetsk und Luhansk zu sorgen.
By resolution 2202 (2015), the Council called on all parties to fully implement the “Package of Measures for the Implementation of the Minsk Agreements”, adopted on 12 February 2015 in Minsk, Belarus.
Ukraines, Deutschlands und Frankreichs offensichtliche Untätigkeit und ihre erklärte Weigerung der Umsetzung von Minsk II verstösst gegen den UN-Auftrag. Dieser einseitige Vertragsbruch entbindet Russland nicht von seinem Garantiemandat.
Auch die "Separatisten" hatten Verpflichtungen durch den Vertrag, die sie ebenfalls nicht eingehalten haben. Vom sofortigen Bruch des Vertrags nach Unterzeichnung durch die "Separatisten" will ich gar nicht anfangen. Hätten Deutschland und Frankreich dann analog das Recht zu einer militärischen Invasion gehabt?
Als die ukrainische Armee auf Befehl ihrer Regierung ab 16. Februar 2022 ernsthaft begann, den Donbasskonflikt militärisch zu beenden, musste Russland eingreifen.
Legende. Die russische Invasionsarmee stand nicht durch glückliche Fügung dort.
Legalität: Die Gewaltanwendung zur Durchsetzung von Minsk II ist vor diesem Hintergrund legal, sofern sie auf das absolut notwendige Minimum beschränkt bleibt. Die spezielle Militäroperation (SMO) wurde als Polizeioperation durchgeführt mit dem erkennbaren Auftrag, die Infrastruktur, die Zivilbevölkerung und selbst gegnerische Soldaten zu schonen.
Ausgedacht. Wo steht das?
Legitimität: Die SMO ist legitim, soweit sie zum Vorteil der Donbassbevölkerung und mit deren Einverständnis durchgeführt wird, um Minsk II umzusetzen oder eine sinngemässe Lösung zu erzielen.
Ausgedacht. Auch das steht nirgendwo.