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  • Alex Riemenschneider

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Re: Wie mündliche Diplomatie funktioniert(e):

Marcel Leutenegger schrieb am 26.02.2023 17:24:

Art. 2 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Übereinkommens
a) bedeutet «Vertrag» eine in Schriftform geschlossene und vom Völkerrecht bestimmte internationale Übereinkunft zwischen Staaten, gleichviel ob sie in einer oder in mehreren zusammengehörigen Urkunden enthalten ist und welche besondere Bezeichnung sie hat;

- Vertreter verschiedener Staaten besprechen etwas, direkt oder per Übersetzer.
- Aktuare der Vertreter protokollieren die Besprechungen in ihrer Sprache.
- Die Vertreter lesen die für sie angefertigten Protokolle gegen und zeichnen sie.
- Die Protokolle und mündliche Berichte informieren die Regierungen.

Der diplomatische Vertrag in Schriftform besteht aus den unterzeichneten Protokollen: zusammengehörige Urkunden unterschiedlicher Bezeichnungen und Sprachen.

Spezifisch zum 2+4-Vertrag ist zu sagen, dass die westliche Seite die mündliche Zusage zur Nicht-Erweiterung der NATO in ehemaliges Gebiet des Warschauer Pakts nicht leugnet.

Und die sowjetische Seite war sich immer darüber im Klaren, dass es persönliche politische Zusagen der damaligen politischen Akteure waren. Daran haben diese sich während ihrer Amtszeit übrigens auch gehalten. Weder James Baker, Francoise Mitterand, Margaret Thatcher noch Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher waren noch im Amt, als osteuropäische Staaten der NATO beigetreten sind. Und von Zusicherungen Gerhard Schröders oder Joschka Fischers im Rahmen der Zwe+Vier-Verhandlungen ist nichts bekannt.
Alles andere als persönliche politische Zusicherungen wären übrigens auch verfassungswidrig gewesen: Artikel 59 Absatz 1 des Grundgesetzes galt auch damals schon.
Der natürlich der Sowjetunion auch bekannt war.

Erst in Putins Russland der letzten Jahre scheint dieses völkerrechtliche Grundwissen im russischen Außenministerium verloren gegangen zu sein. Das gibt Anlass zu ernsten Bedenken bezüglich der Arbeitsfähigkeit der russischen Außenpolitik.1

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