oldman123 schrieb am 27.02.2023 10:02:
Eine Frage ist, welche Länder haben die Gerichtshöfe anerkannt und unterwerfen sich deren Gerichtsbarkeit oder eben nicht.
Zwei grafische Darstellungen überschaubarer als lange oder kurze Listen.
Internationaler Gerichtshof
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Gerichtshof#/media/Datei:Staaten_mit_Unterwerfungserkl%C3%A4rung.svg
Du solltest bei Wikipedia nicht nur die Bilder schauen, sondern auch den Text lesen:
Eine solche Anerkennung kann durch Erklärung für das jeweilige Verfahren, durch Verweis in einem völkerrechtlichen Vertrag oder in abstrakter Form durch eine Unterwerfungserklärung erfolgen.
Der IGH hat seine Zuständigkeit in dem Verfahren aufgrund der Konvention zur Verhinderung von Genozid festgestellt und Parteien in dem Verfahren sind Russland und die Ukraine.
Damit greift Artikel 94 Absatz 1 der Charta der Vereinten Nationen:
(1) Jedes Mitglied der Vereinten Nationen verpflichtet sich, bei jeder Streitigkeit, in der es Partei ist, die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs zu befolgen.
Witzigerweise hat der IGH seine Zuständigkeit aufgrund der öffentlichen Ansprache von Wladimir Putin anlässlich des Überfalls auf die Ukraine festgestellt, auch wenn das russische Außenministerium dem Gericht weismachen wollte, Putins Erklärung sei völlig irrelevant.