Weil ich davon ausgehe, daß mir im schweren Kriegsfall die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen einfach nicht geglaubt wird. Dazu lese man:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland#Kritik
Die Formulierung von Art. 4 Abs. 3 GG stieß schon vor seiner Aufnahme in das Grundgesetz auf starke Kritik, da sie den juristisch unbestimmten und nach häufiger Ansicht auch unbestimmbaren Begriff des Gewissens zu einem Kriterium für die Wahrnehmung eines Grundrechts macht.
Wenn das Kanonenfutter knapp wird, dann wette ich darauf, daß Gewissengründe nicht mehr zählen..