Der Autor schreibt:
Die Entscheidung darüber, welcher Ismus sich gehört und welcher nicht, obliegt allerdings weder dem Zeitgeist noch den akademischen oder publizistischen Begriffsbestimmungen. Definitionshoheit hat auch hier die amtierende Staatsmacht.
Die Staatsmacht hat in den Grenzen, die das Grundgesetz zieht, eine Definitionshoheit über das, was erlaubt ist und was nicht. Sie hat aber keinesfalls das Anrecht, über "das was sich gehört" zu befinden.
Vielleicht meinte der Autor an dieser Stelle die juristische Dimension und hat sich ungenau ausgedrückt. Andernfalls wäre die Aussage totalitär im Sinne einer staatlichen Allgewalt, die nicht nur über die Gesetze, sondern auch über die Moral befinden will.
Grüße,
Ein Freier Wähler