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  • hun0ld

196 Beiträge seit 07.07.2023

Noch ein Jurist der das GG nicht versteht

Wenn sie und ihr Umfeld das tun, ist das unmoralischer Mandatsdiebstahl.

Nein, die Mandate sind nicht Eigentum von Parteien und das GG ist in dieser Hinsicht auch unzweideutig.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Wenn(passierte übrigens bisher in fast jeder Legislaturperioden) Mandatsträger während dieser festellen müssen, dass bspw. die Partei für die sie antraten, nicht mehr dem vorgegebenem Programm, bzw. dem Wählerauftrag folgt, dann haben sie das grundgesetzlich garantierte Recht dem Verein den Rücken zu kehren. Hier jetzt mit Moral zu argumentieren ist eines Dr. jur. eigentlich unwürdig, aber passt wunderbar zur Linken.

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