Moin,
auch wenn mich gerade hämisches Gelächter schüttelt - sind
Beweismittel, die durch Datenraub (oder wie auch immer das Delikt des
"Einbrechens" in einen fremden Rechner samt anschließendem Anfertigen
eines "Backups" heißen mag) erlangt wurden, überhaupt verwendbar?
Also: kann der Staatsanwalt was damit anfangen? Darf er?
-pz
auch wenn mich gerade hämisches Gelächter schüttelt - sind
Beweismittel, die durch Datenraub (oder wie auch immer das Delikt des
"Einbrechens" in einen fremden Rechner samt anschließendem Anfertigen
eines "Backups" heißen mag) erlangt wurden, überhaupt verwendbar?
Also: kann der Staatsanwalt was damit anfangen? Darf er?
-pz