Bis zum 19. Juli muss die Liste der Grünen aus dem Saarland dem Bundeswahlleiter übergeben sein. Dieser muss zunächst prüfen, ob die Liste rechtmäßig zustande gekommen ist. Hier gilt nicht das Wahlrecht der Grünen sondern Verfassungsrecht. Es wird gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen. Er muss die Liste zurückweisen. Gleiches gilt für die Listen der Grünen aus anderen Bundesländern.
Die Konsequenz wäre hart: Keine Grünen im Parlament.