hostello schrieb am 27.07.2023 23:19:
Wenn es doch aber um einen "responsible to protect" fall geht, oder wie das heisst?
Vielleicht meinst Du das folgende:
"Schutzverantwortung (Responsibility to Protect; R2P/RtoP) meint die Verantwortung eines Staates, für den Schutz seiner Bevölkerung zu sorgen. Kann oder will ein Staat dies nicht, geht die Verantwortung an die internationale Gemeinschaft über. Das Prinzip der Schutzverantwortung ermächtigt demnach zum internationalen Eingreifen - notfalls unter Einsatz von Gewalt - wo schwerste Menschenrechtsverletzungen die Bevölkerung gefährden. Im Abschlussdokument des Weltgipfels 2005 erkannte die UN-Generalversammlung dieses Prinzip an."
Hehre Worte, aber:
Die Executive der Vereinten Nationen, der UN-Sicherheitsrat, ist strukturell gar nicht in der Lage, seiner Verantwortung nachzukommen. Sein strukturelles Versagen besteht im wesentlichen aus dem Veto-Recht der ständigen Mitglieder und darin, daß es ständige Mitglieder gibt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.07.2023 00:16).