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  • Mr.Hardware

mehr als 1000 Beiträge seit 12.05.2000

Re: BBB

Piccoz schrieb am 19.02.2024 13:29:

Bestes Beispiel Baerbock

Die Frau tut so , als hätte sei ein abgeschlossenes Studium ....

Fakt ist , dass die Frau hierzulande nur ein VORdiplom vorweisen kann .... ( ist kein Bachelor )
und ist damit nach London studieren gegangen im Sinne Master(abschluß).

Das Problem . Ihr londoner Studiengang setzt aber ein eben Bachelor voraus ....somit hat sie die Eingangvoraussetzungen nicht erfüllt und damit ist ihr Studienabschluß wertlos / einzukassieren.

Die Frau ist also auf GE niveau bestenfalls Küchenhilfeniveau.

Im Grunde sollte eine gewisse Qualifikation vorhanden sein .... Und man es btw unterlassen soll zB Dr. Arbeiten zu hinterfragen ( Stichwort AliceWeidel ) .
Mit gespielter Frechheit desavouieren Sie Fr Baerbock ihren Amt und das Land ....

-> Wegtreten, sofort, ohne Pensionsanspruch offcourse

Hast Du in England studiert? Wenn die Uni Dich zugelassen hat, weil der vorgelegte Leistungsnachweis ihrer Ansicht den Anforderungen eines Bachelors entsrpach, dann ist sie zugelassen. Da ist herzlich egal, ob Du das Bacherlor oder Vordiplom nennst.

MfG

Mr Hardware

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