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  • Melbar Kasom

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2014

Die Betriebsrentner

müssen nicht den doppelten KV-Beitrag zahlen, sie müssen auch den AG-Anteil zahlen.

Das hatte den Vorteil, dass die Berliner Hütchenspieler die "private Vorsorge" schönrechnen konnten.

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