Nicht ganz richtig. Das was Sie hier ansprechen, ist genau die momentan laufende Umstellung.
Nach der Umstellung werden die Beiträge zur Altersvorsorge völlig steuerfrei sein, dafür aber die Rente selbst dann steuerpflichtig.
Früher war bei der Rente nur ein geringer Ertragsanteil zu versteuern. Der Arbeitnehmeranteil, der jeden Monat vom Lohn abgezogen wurde, unterlag jedoch der Steuerpflicht.
Bei Ihnen unterliegt daher ein jährlich steigender Betrag Ihrer Rentenversicherungsbeiträge gar nicht mehr der Lohnsteuer. Das haben Sie und viele andere auch, wohl noch gar nicht realisiert. Diese Sonderausgaben vermindern nämlich Ihr steuerpflichtiges Entgelt.
Gekniffen sind jetzt eigentlich die Jahrgänge, die in der späten Umstellungsphase liegen. Bei denen wird die spätere Besteuerung zu Belastungen führen, die wohl größer als die jetzigen Entlastungen ausfallen.