zu sehen bei der Rentensteuer, die gegen Artikel 14 (Eigentum) und Artikel 20 (sozialer Staat) verstößt, ein sozialer Staat bestiehlt nicht die Altersversorgung alter Menschen, das Verfassungsgericht verbietet sie nicht, weil seine Untätigkeit den Regierungen Milliarden einbringt.
Es beißt nicht die Hand, die es füttert.
Es ist üblich, daß das Recht der Macht folgt.
Sowie beim Rundfunkzwangsbeitrag, wo das hilflose Verfassungsgericht,
da es im ganzen GG nichts fand, den RBStV zu erlauben, den Artikel 5 GG derart verändert hat (86Cent-Urteil), daß der alte 5-er nichts mehr mit dem neuen zu tun hat, der nun den öffentlichen Rundfunk als von den Ländern zu finanzieren beurteilt. Dabei steht im ganzen GG nichts von den öffentlichen Sendern.
Auch Verfassungrichter müssen sich weitgehend an den Gesetzestext halten, sonst ist es Willkür, wie hier, das Verfassungsgericht als Ersatz-Gesetzgeber.