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  • 12haf

529 Beiträge seit 24.01.2002

Re: Blick in die USA

TheHierJetzt schrieb am 21.11.2024 09:29:

Es ist sehr gut wenn das Bundesverfassungsgericht geschützt wird, selbst wenn Zentristen dies Tun.

Leider schützen die "Zentristen" von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und SSW das Bundesverfassungsgericht (BVG) nicht wirklich. In ihrem Gesetzesentwurf gibt es nur minimale Verbesserungen was den Schutz des BVG anbelangt. Den wirklichen Schutz des BVG vor Einflussnahme durch die Politik verhindert der Entwurf nicht.

Hier der Wortlaut des Entwurfs von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und SSW [1]:

Artikel 93 GG ------------- ... (2) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern; es gliedert sich in zwei Senate. In jeden Senat werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat acht Richter gewählt; sie dürfen weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören. Durch Bundesgesetz nach Absatz 5 kann vorgesehen werden, dass das Wahlrecht vom anderen Wahlorgan ausgeübt werden kann, wenn innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach dem Ende der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters eine Wahl seines Nachfolgers nicht zustande kommt. (3) Die Amtszeit der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts dauert zwölf Jahre, längstens bis zum Ende des Monats, in dem das Mitglied das 68. Lebensjahr vollendet. Nach Ablauf der Amtszeit führen die Richter ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des Nachfolgers fort. Eine anschließende oder spätere Wiederwahl ist ausgeschlossen. ...

Der Entwurf von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und SSW zur Änderung des Grundgesetz (GG) zielt in erster Linie darauf ab, wie im Artikel gesagt wird, eine Blockade von Richter durch Sperrminorität zu verhindern.

Nur Die Linke mit ihrem eigenen, aber chancenlosen Entwurf zur Änderung des GG hat den Schutz des BVG wirklich im Auge. Denn dort wird explizit festgeschrieben, dass Richter immer mit 2/3 Mehrheiten gewählt werden müssen und wie bei einem Patt verfahren wird [2]:

Artikel 94 GG ------------- (1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat für die Dauer von zwölf Jahren mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt. ... (3) Kommt innerhalb von zwei Monaten nach dem Ablauf der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters die Wahl eines Nachfolgers im Bundestag oder Bundesrat nicht zustande, so hat das Bundesverfassungsgericht Vorschläge für die Wahl zu machen. Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts beschließt mit einfacher Mehrheit, wer zur Wahl als Richter vorgeschlagen wird. Ist nur ein Richter zu wählen, so hat das Bundesverfassungsgericht drei Personen vorzuschlagen; sind gleichzeitig mehrere Richter zu wählen, so hat das Bundesverfassungsgericht doppelt so viele Personen vorzuschlagen, als Richter zu wählen sind. Scheitert eine Nach- oder Neuwahl auf Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts dreimal im Bundestag oder Bundesrat, findet die Nach- oder Neuwahl durch die Präsidenten der obersten Bundesgerichte statt...

Meine Vermutung ist, dass in erster Linie die CDU/CSU einen echten Schutz des BVG verhindert.
Diese dürfte sehr wahrscheinlich die nächste Regierung stellen und hätte dann, zusammen mit einem Koalitionspartner (z.B. AfD, die Nähe von großen Teilen der CDU/CSU zur AfD macht dies zur realistischen Option) weiterhin die Möglichkeit mit einfacher Mehrheit im Bundestag, Änderungen am Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) vorzunehmen und damit den Einfluss auf das BVG zu vergrößern.

Eine einfache Mehrheit im Bundestag kann jederzeit beschließen, die Paragrapfen §6 und §7 des BVerfGG zu ändern [3, 4], so dass Verfassungsrichter ohne 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat ernannt werden können.
Was jederzeit den Weg in eine Diktatur eröffnen kann und was von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und SSW mit ihrem Feigenblatt-Entwurf in Kauf genommen wird.

BSW und AfD sind zwei Seiten der selben Medaille. Diese Partei wollen die Institutionen kurz und klein schlagen um Raum für ihre menschenfeindliche Ideologie zu schaffen.

Die Positionen von BSW in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, Sozialstaat, Steuern... unterscheiden sich gravierend von denen der rechtsradikalen, neoliberalen AfD.

In Bezug auf Asyl und Ausländer unterscheiden sich die Positionen von BSW nicht groß von dem was CDU/CSU unter Merz fordert und was Scholz/Faeser mit Hilfe von SPD, Grüne und FDP umgesetzt haben.

Ja, BSW und insbesondere die AfD (und die CDU unter Merz macht versuche noch rechts davon zu überholen) haben eine "menschenfeindliche Ideologie" die Humanismus, Aufklärung und dem Geist des GG widersprechen.
Diese "menschenfeindliche Ideologie" wurde jedoch mit Hilfe von SPD, Grüne und FDP in der Bevölkerung etabliert: Schnellere und mehr Abschiebungen, Leistungsstreichungen bei Asylbewerber, mehr Befugnisse der Sicherheitsbehörden, Ausweitung der illegalen Grenzkontrollen, mehr und härtere Sanktionen bei Bürgergeldempfängern,...

[1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/129/2012977.pdf
[2] https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011025.pdf
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__6.html
[4] https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__7.html

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