Olle Knolle schrieb am 21.11.2024 00:16:
Sorry, aber wenn man sich zu dem Thema äußert und dann nicht einmal die Abkürzung für das Bundesverfassungsgericht richtig auf die Reihe bekommt, spricht das nicht gerade für inhaltliche Substanz.
Das ist der üble Einfluss der US Akronym Kultur.
Wenn die inhaltliche Substanz so falsch ist, warum kein Gegenargument?