Prinzipiell gebe ich Dir recht, der Inhalt hat erstmal nichts zu tun damit, ob die korrekte Abkürzung verwendet wird oder nicht. Davon abgesehen hinterlässt es aber auch bei mir einen faden Beigeschmack, wenn man sich bei diesem Thema engagiert, aber von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) schreibt statt vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Ich würde schon denken, dass einem das mal aufgefallen ist, gerade weil die Abkürzung hier eben auf den ersten Blick nicht ganz intuitiv ist. Wenn man bedenkt, dass es halt auch ein BVerwG gibt, leuchtet es schon wieder mehr ein.
dgG