peterg11 schrieb am 20.11.2024 17:40:
„Links-Grün und ein wenig Mitte wollen den Staat kapern“
Sehr guter Artikel, der beschreibt wie versucht wird, die Demokratie vor den Wählern zu verteidigen?
Aber kann es gutgehen, wenn eine selbstdefinierte Ellite sich gegen die Mehrheit stellt?
Da hast du leider einiges im Artikel nicht verstanden. Die Realität ist, dass aktuell mit einfacher Mehrheit im Bundestag das Bundesverfassungsgericht komplett übernommen werden kann, da die Formulierungen in GG Artikel 93 und 94 zu viel Spielraum an das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) delegiert.
Das BVerfGG kann mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden und damit kontrolliert eine einfache Mehrheit im Bundestag das BVG. Das ist der Status Quo.
Die Gesetzesentwürfe von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und SSW wollen diesen Spielraum minimal einschränken, in dem Dauer, Ruhestand und Wiederwahl der Richter ins GG aufgenommen werden sollen (Änderung nur mit 2/3 Mehrheit).
Der Gesetzesentwurf von Die Linke würde das BVG wirklich gegen ein "kapern" (von wem auch immer) schützen, denn diese fordert, dass das Verfahren und die benötigten Mehrheiten für die Richterernennung ins GG aufgenommen werden (damit bräuchte es 2/3 Mehrheit für zukünftige Änderungen) [3]:
Artikel 94 GG
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(1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Bundesrichtern
und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte
vom Bundestag und vom Bundesrat für die Dauer von zwölf Jahren mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt.
...
(3) Kommt innerhalb von zwei Monaten nach dem Ablauf der Amtszeit oder dem vorzeitigen
Ausscheiden eines Richters die Wahl eines Nachfolgers im Bundestag oder Bundesrat nicht
zustande, so hat das Bundesverfassungsgericht Vorschläge für die Wahl zu machen. Das Plenum
des Bundesverfassungsgerichts beschließt mit einfacher Mehrheit, wer zur Wahl als Richter vorgeschlagen wird.
Ist nur ein Richter zu wählen, so hat das Bundesverfassungsgericht drei Personen
vorzuschlagen; sind gleichzeitig mehrere Richter zu wählen, so hat das
Bundesverfassungsgericht doppelt so viele Personen vorzuschlagen, als Richter zu wählen
sind. Scheitert eine Nach- oder Neuwahl auf Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts dreimal
im Bundestag oder Bundesrat, findet die Nach- oder Neuwahl durch die Präsidenten der
obersten Bundesgerichte statt...
Diese entscheidenden Details fehlen im Entwurf von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und SSW. Die AfD ist gegen jegliche Änderung und möchte damit ein "kapern" des BVG möglichst einfach halten.
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_94.html
[3] https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011025.pdf