Die allgemeinen Menschenrechte sind Individual-Rechte. Extra so definiert, damit sie nicht durch irgend welche anderen, übergeordneten Kriterien, wie Religionszugehörigkeit oder Herkunft oder Geschlecht, eingeschränkt oder gar aberkannt werden können.
Die UNO schreibt u.a. dazu: "da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,"
https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
Und es gibt einiges an Vor-Kapitalistischen Quellen, u.a.: "Teilweise wird der Inhalt des altpersischen Kyros-Zylinders aus dem 6. Jahrhundert v. Chr. als erste Menschenrechtserklärung bezeichnet.[12] " wiki
Der Bezug zum Eigentum ist auch irgendwie wackelig, finde ich. Fast alle Staaten haben Verfassungen, die das Eigentum begrenzen können. So hat selbst die USA in den 1910ern Standard-Oil gezwungen, sich in 34 Einzelunternehmen aufzuteilen. Grundlage dafür war der Sherman Antitrust Act von 1890. In der Bundesrepublik ist laut Grundgesetz möglich, Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit zu enteignen, was tagtäglich bei Bauvorhaben geschieht, und die Grundlage für die Volksabstimmung für die Enteignung der Wohnungskonzerne in Berlin ist. Das diese Rechte des Staates nur selten zur Anwendung für soziale oder der Allgemeinheit nutzenden Zwecke kommen, ist dem Neoliberalismus geschuldet, und nicht dem bürgerlichen Eigentumsbegriff. Auch ein Sozialist und Kommunist möchte nicht von heute auf morgen aus seiner Wohnung fliegen, oder sein Auto das er für die Arbeit braucht, an irgendwen verlieren. Wie weit man das fasst, das es Menschen gibt, die Eigentümer von tausenden Wohnungen sein können, ist verhandelbar. Und auch diverse Produktionsmittel und Infrastruktur-Unternehmen waren vor der großen neoliberalen Wende nicht in Privat-Eigentum. VW gehört noch heute zu ca. 20% Niedersachsen, die Bahn zu 100% dem Bund, kommunale Unternehmen betreiben bis heute noch den Großteil der Infrastruktur. Das sie heute wie private GmbHs geführt werden, ist nicht zwingend.
Die Schweiz hatte vor Jahren eine Volksabstimmung darüber, ein Max-Einkommen einzuführen, was in Bezug stehen sollte zu den Einkommen der anderen Arbeitnehmer, wurde abgelehnt, aber es wurde diskutiert und wäre rechtlich wohl möglich.
Damit das alles funktioniert, bedarf es eines funktionierenden Rechtsstaats. Und fast sämtliche Corona-Maßnahmen mussten im Nachhinein legitimiert werden, weil sie vom bisher bestehendem Rechtsstaat nicht gedeckt waren - aus gutem Grund, den die UNO im oben von mir zitierten Satz begründet hat.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.05.2021 09:02).