exkoelner schrieb am 26.05.2021 08:54:
In der Bundesrepublik ist laut Grundgesetz möglich, Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit zu enteignen, was tagtäglich bei Bauvorhaben geschieht, und die Grundlage für die Volksabstimmung für die Enteignung der Wohnungskonzerne in Berlin ist.
Sie verwechseln §14 mit §15 GG, dh setzen in eins.
Sowas wie §14 hat jeder Staat.
§15 der die Möglichkeit einer Gemeinwirtschaft und den Übergang dazu öffnet hat nur DE.
https://das-blaettchen.de/2019/04/enteignung-versus-vergesellschaftung-48147.html
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.05.2021 12:07).