Leider kann ich die Polizei nicht kommen lassen, wenn aus einer Ordnungsstrafe von bsp 30€ (falsch geparkt, Parkscheibe vergessen umzustellen, Monatskarte vergessen, umgezogen ohne Nachsende etc) plötzlich ein Mahnbescheid von 300€ ins Haus flattert. Verursacht durch private Sicherheitsdienste.
Morgen,
Fahrkartenkontrolleure (z. B. Sicherheitsfirma WISAG für BVG in Berlin) erheben ein "erhöhtes Beförderungsentgeld" i. V. m. einer Leistungserschleichung ("Schwarzfahren') gem. 265a StGB, also einer Staftat (siehe hierzu "allgemeines Festhalterecht"/ "Jedermannsrecht" eines Beschuldigten nach 127 Abs. 1 StPO).
Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen sind nicht berechtigt Ordnungswidrigkeiten mittels Bußgeldverfahren zu verfolgen, da es sich hierbei um hoheitliche Verwaltungsakte handelt: Im Januar 2020 urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, dass die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dienstleister bei der derzeitigen Rechtslage (Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz) in Deutschland nicht möglich ist (Beschluss vom 3. Januar 2020, Az: 2 Ss-Owi 963/18).
Eine grundlegende Aussage zu diesem Urteil ist: "Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten und die Verkehrsüberwachung sind typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns."
Grüsse Haschpappi