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  • Alex Riemenschneider

mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

Re: Re: 14 ≠ 15

blu_frisbee schrieb am Heute, 13:56:

3: Das BVerfG hat neulich geruled daß selbst ein Mietendeckel ein unzulässiger Eingriff in die Freiheit der Geldmacherei ist.

Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat geruled, dass die Begrenzung von Mieten in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung fällt und damit das Berliner Landesgesetz aufgrund der Bundesgesetze nichtig ist:

Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.

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