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736 Beiträge seit 09.06.2008

Re: "ungleiche und uneinheitliche Anwendung des internationalen Rechts"

Biertrinker (7c476d1a) schrieb am 26.04.2023 07:38:

Warum das so ist, wurde doch hier merhfach durchgekaut, oder? Es können nur diejenigen anklagen, die dem IStGH beigetreten und von einer Tat betroffen sind, es können nur diejenigen angeklagt werden, die in anerkennen. Da sind die USA raus.

Russland erkennt den Strafgerichtshof auch nicht an, also wäre nach deiner Logik Russland auch raus... wurde aber trotzdem angeklagt

Also auch hier wieder zweierlei Maß

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