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  • Suicido

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

Re: "ungleiche und uneinheitliche Anwendung des internationalen Rechts"

Biertrinker (7c476d1a) schrieb am 26.04.2023 07:38:

Volker Putt (1959214e) schrieb am 26.04.2023 07:26:

Das Problem ist nicht, das jetzt ein Russe dort angeklagt wird, sondern, dass seit seinem bestehen noch nie ein Israeli oder Amerikaner dort angeklagt wurde.

Warum das so ist, wurde doch hier merhfach durchgekaut, oder? Es können nur diejenigen anklagen, die dem IStGH beigetreten und von einer Tat betroffen sind, es können nur diejenigen angeklagt werden, die in anerkennen. Da sind die USA raus.

Russland und China gleich mit. Von daher ist sowohl der Haftbefehl gegen Putin als auch der Gerichtshof insgesamt nicht mehr als eine tierische Lachnummer.

Israel ist dem Rom-Statut des IStGH nicht beigetreten. Palästina würde Israel zwar gerne verklagen, ist aber kein eigener Staat.

De facto ist Palästina ein von der UN anerkannter Staat ohne Land. Die könnten also durchaus.

Selbst an kleinere Mittäter aus dem Erdogan-Regime traut sich der Strafgerichtshof nicht ran.

Aber natürlich. Wer soll denn anklagen?

Syrien?!

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