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  • Alex Riemenschneider

mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

Re: "ungleiche und uneinheitliche Anwendung des internationalen Rechts"

Suicido schrieb am 26.04.2023 16:56:

Biertrinker (7c476d1a) schrieb am 26.04.2023 07:38:

Volker Putt (1959214e) schrieb am 26.04.2023 07:26:

Das Problem ist nicht, das jetzt ein Russe dort angeklagt wird, sondern, dass seit seinem bestehen noch nie ein Israeli oder Amerikaner dort angeklagt wurde.

Warum das so ist, wurde doch hier merhfach durchgekaut, oder? Es können nur diejenigen anklagen, die dem IStGH beigetreten und von einer Tat betroffen sind, es können nur diejenigen angeklagt werden, die in anerkennen. Da sind die USA raus.

Russland und China gleich mit. Von daher ist sowohl der Haftbefehl gegen Putin als auch der Gerichtshof insgesamt nicht mehr als eine tierische Lachnummer.

Der ICC kennt im Gegensatz zu Dir den Artikel 12 Absatz 3 des Statuts von Rom. Und er kennt die Erklärungen der Ukraine bezüglich dieser Vorschrift:

Ukraine is not a State Party to the Rome Statute, but it has twice exercised its prerogatives to accept the Court's jurisdiction over alleged crimes under the Rome Statute occurring on its territory, pursuant to article 12(3) of the Statute. The first declaration lodged by the Government of Ukraine accepted ICC jurisdiction with respect to alleged crimes committed on Ukrainian territory from 21 November 2013 to 22 February 2014. The second declaration extended this time period on an open-ended basis to encompass ongoing alleged crimes committed throughout the territory of Ukraine from 20 February 2014 onwards.

https://www.icc-cpi.int/situations/ukraine

Ich persönlich finde ja eher die Telepolis-Kommentatoren, die voller Inbrunst ihre Unkenntnis zur Schau stellen zum Lachen. So hat jeder seinen Spaß (mit Ausnahme Putins und Lwowa-Belowa).

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