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Re: "ungleiche und uneinheitliche Anwendung des internationalen Rechts"

Biertrinker (7c476d1a) schrieb am 26.04.2023 07:38:

Volker Putt (1959214e) schrieb am 26.04.2023 07:26:

Das Problem ist nicht, das jetzt ein Russe dort angeklagt wird, sondern, dass seit seinem bestehen noch nie ein Israeli oder Amerikaner dort angeklagt wurde.

Warum das so ist, wurde doch hier merhfach durchgekaut, oder? Es können nur diejenigen anklagen, die dem IStGH beigetreten und von einer Tat betroffen sind, es können nur diejenigen angeklagt werden, die in anerkennen. Da sind die USA raus.

Israel ist dem Rom-Statut des IStGH nicht beigetreten. Palästina würde Israel zwar gerne verklagen, ist aber kein eigener Staat.

Selbst an kleinere Mittäter aus dem Erdogan-Regime traut sich der Strafgerichtshof nicht ran.

Aber natürlich. Wer soll denn anklagen?

Dann ist Russland auch raus. "es können nur diejenigen angeklagt werden, die in anerkennen. Da sind die USA raus.", deine Worte, du argumentierst unredlich.
Aus:
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof
"Der IStGH wird von derzeit 123 Vertragsstaaten[4] unterstützt, darunter alle Staaten der Europäischen Union. Länder wie China, Indien, die Vereinigten Staaten, Russland, die Türkei und Israel haben das Römische Statut entweder gar nicht unterzeichnet, das Abkommen nach der Unterzeichnung nicht ratifiziert oder ihre Unterschrift zurückgezogen."

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