„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die…beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind.“
Jetzt vielleicht? Ansonsten geb ich an dieser Stelle auf.