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  • EnergieingenieurLE

mehr als 1000 Beiträge seit 30.06.2014

Re: Jetzt wirds ja wohl doch ein wenig dreist

Tonterias schrieb am 01.08.2024 18:02:

EnergieingenieurLE schrieb am 01.08.2024 17:54:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die…beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind.“

Jetzt vielleicht? Ansonsten geb ich an dieser Stelle auf.

Das kleine UND/ODER
kriegst du bei deiner
augenscheinlichen Sehschwäche nicht in deinen Schädel und deine Tastatur scheint ein
" Copy Paste "
Problem zu haben, warum würdest du es wohl sonst geflissentlich weglassen.
Oder steckt da doch eine gewisse, boshafte Absicht dahinter, meine Zitate auf das, was dir gerade in den Kram paßt zu kürzen.
Bad style
🐟

EOD

Und du hast die Chuzpe, mich als dreist zu bezeichnen. Wow!

Wenn du zu sinnerfassendem Lesen selbst dann nicht fähig bist, wenn man dich hart mit der Nase auf den offensichtlichen Sinn stößt, ist dir einfach nicht zu helfen. Das „und/oder“ sind Konjunktionen in einem Nebensatz. Beide Teile dieses Nebensatzes beziehen sich aber trotzdem auf den Hauptsatz. In diesem steht nunmal (ganz wichtig), dass man sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, wenn man Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist.

Ich versuche es allerdings noch ein letztes mal unter Einbeziehung des „und/oder“.

„Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig sind und/oder alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind.“

Auch wenn ich glaube, dass ich hier Perlen vor die Säue schmeiße.

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