Ansicht umschalten
Avatar von EnergieingenieurLE
  • EnergieingenieurLE

mehr als 1000 Beiträge seit 30.06.2014

Re: Sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Was hab ich dir unterstellt? Ich habe dich, auch wenns als Frage formuliert war, darauf hingewiesen, dass du offensichtlich Beschäftigung und Sozialversicherungspflicht nicht unterscheidest.
In deinem Link (auch in dem von Flintix weiter unten, da isses sogar fett und unterstrichen) steht es doch eindeutig, wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

"Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind."

(Hervorhebungen von mir)

Bewerten
- +
Ansicht umschalten