EnergieingenieurLE schrieb am 01.08.2024 17:54:
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die…beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind.“
Jetzt vielleicht? Ansonsten geb ich an dieser Stelle auf.
Das kleine UND/ODER
kriegst du bei deiner
augenscheinlichen Sehschwäche nicht in deinen Schädel und deine Tastatur scheint ein
" Copy Paste "
Problem zu haben, warum würdest du es wohl sonst geflissentlich weglassen.
Oder steckt da doch eine gewisse, boshafte Absicht dahinter, meine Zitate auf das, was dir gerade in den Kram paßt zu kürzen.
Bad style
🐟
EOD