Mit den sog. Cum-Cum-Geschäften wurden weit mehr "Steuervorteile" erwirtschaftet, wie mit den Cum-Ex-Tricksereien.
Cum-cum, das heisst nichts anderes, als das ein der deutschen Kapitalertragssteuer ohne Erstattungsanspruch unterliegender US-Finanzinvestor seine Aktien mit Dividendenanspruch kurz vor dem Dividendentermin einem deutschen Fonds zuschiebt. Dieser hatte bis 2018 einen vollen Anspruch auf Erstattung, weil man davon ausging, dass die KEST von den Fondsanlegern gezahlt wird. Nach dem Dividendentermin erhält der US-Anleger seine Aktien zum ursprünglichen Preis minus einer entsprechenden Provision für den deutschen Beteiligten zurück.
Interessant ist, dass in anderen EU-Ländern (Belgien, Dänemark), die von den Tricksereien betroffen sind, die Rückzahlungsansprüche gegen US-Investoren in der öffentlichen Wahrnehmung eine grosse Rolle spielen. In Deutschland habe ich davon noch nichts mitbekommen.