HaPeR schrieb am 15.07.2021 07:46:
Wer im Schützenverein ist sollte auch die sichere Verwahrung im Vereinshaus finanzieren.
Aufbewahrung privater Waffen noch dazu in größerer Anzahl im Schützenhaus ist schlicht und ergreifend verboten. Aus gutem Grund. Außerdem unpraktikabel, weil viele Schützen eben nicht immer auf ein und demselben Stand schießen, sondern auch u.a. zu Wettkämpfen fahren etc. - dazu müsste aber zu jeder Tages- und Nachtzeit jemand für die Waffenausgabe da sein. Außerdem: Wo wäre denn der Unterschied, ob sich ein Rathjens die Waffe aus dem heimischen Tresor oder alternativ dazu aus dem Schützenhaus holt?