HaPeR schrieb am 16.07.2021 16:17:
Aufbewahrung privater Waffen noch dazu in größerer Anzahl im Schützenhaus ist schlicht und ergreifend verboten. Aus gutem Grund.
Das könnte man mit entsprechenden Auflagen an die Unterbringung (Panzerschränke, Öffnen mit zwei Schlüsseln, ...) ändern. Kostet halt Zeit und Geld, macht die Welt dafür sicherer.
Das kann man nicht ändern, weil das deshalb verboten ist, weil ansonsten Schützenhäuser Selbstbedienungsläden für professionelle Einbrecherbanden wären.
Dann holen die Schützen die Waffen aus dem Vereinshaus, wenn sie zu Wettkämpfen fahren. Vor Sportveranstaltungen trifft sich auch die Fußballjugend vor dem Vereinshaus. So what?
Es geht dir doch wohl darum, zu verhindern, dass ein Schütze mit seiner Waffe draußen Unheil anrichten kann? Wenn also Samstag in Philippsburg Wettkampf ist und ich Freitag nachmittag losfahren will und meine Waffen aus dem nach deiner Variante gesicherten Schützenhaus hole, dann kann ich das ganze Wochenende Amok laufen, bevor ich die Waffen zurückbringe?
Nee. Es reichen bestimmte Termine. Wieso soll jede/r jederzeit an die Waffen kommen können? Das ist gar nicht einzusehen.
Gut, wenn ich also Donnertag mein Schießeisen hole, um Sonntag vormittag in Richtung Nürnberg zu fahren...warum soll ich das Ding dann nicht sowieso zuhause lagern? Kann ich zwischen Abholung und Zurückbringen nix unrechtes anstellen?
Wer mit Mordwerkzeugen hantiert, der muss bestimmte Sicherungsmaßnahmen befürworten. Sonst fehlt die charakterliche Eignung.
Erstens sind das keine Mordwerkzeuge. Oder willst du mir erzählen, dass die Polizei den ganzen Tag mit Mordwerkzeugen herumläuft, unsere international erfolgreichen Biathletinnen mit Mordwerkzeugen unterwegs sind und dass der Staat den Schützen die Erlaubnis gibt, Mordwerkzeuge spazierenzuführen?
Vielleicht willst du es ja lieber so, wie es in vielen Diktaturen üblich war und heute noch ist: Nur der Staat bzw. seine Diener dürfen mit Schusswaffen hantieren, dem Normalbürger ist es verwehrt.
Wer auch immer in ein Vereinsleben eingebunden ist, der sollte auffallen, wenn er bestimmte Äußerungen von sich gibt. Das wäre schon ein erster Schutz. Zu Hause ist die Waffe für ein Attentat weniger gesichert, wie Winnenden blutig bewiesen hat.
Das Schützen gegen die Kosten und Unbequemlichkeiten solcher Maßnahmen sind, zeigt nur die ständige Nonchalance im Umgang mit Waffen.
Der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist dafür verantwortlich, die Waffen so zu lagern, dass sie nicht abhanden kommen. Er und nur er.
Dass er die Möglichkeit hat, damit Unfug zu treiben: Die hat jeder Besitzer eines Messers, einer Axt etc. in gleichem Maße. Da gibts nur einen Unterschied: Wir Waffenbesitzer werden überprüft, überprüft, überprüft. Tanzen wir aus der Reihe, und dazu reicht schon zweimaliges Überfahren einer roten Ampel: Waffen weg.
Jede Verurteilung zu mehr als 60 Tagessätzen: Waffen weg. Auch wenn die Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalles, unterlassener Hilfeleistung oder sonst irgendwas erfolgt.
Im Durchschnitt sind Legalwaffenbesitzer gesetzestreuer als der Durchschnittsbürger.
Und das bleiben wir auch, denn sonst dürfen wir unsere teuer bezahlten Sportwaffen abgeben...nur:
WENN dann mal einer durchknallt, dann ist es schlechterdings ein Unding, wenn die Behörden, die dafür zuständig sind, ihm die Waffen wegzunehmen, einfach wegschauen und so tun, als hätten sie nix bemerkt.
Wohlgemerkt: Wir reden hier nicht von gewöhnlichen Kriminellen, sondern wie im Falle Hanau von einem Menschen, der psychisch krank war. Bei sowas MUSS die Behörde eingreifen, es kann nicht sein, dass sie ihre Pflichten vernachlässigt und die Schuld auf andere abwälzt. Diejenigen, die da (gezielt?) weggeschaut haben, obwohl R. immer wieder durch seine Auffälligkeiten in den Blickbereich der Behörden kam, müssen zur Rechenschaft gezogen werden!
Ahja, und wenn du mal was interessantes lesen möchtest:
> https://fis.uni-bamberg.de/bitstream/uniba/45213/1/SGuK29DissStraubeopusse_A3a.pdf