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  • happyjanos

mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2015

Nee 3.-Klassiges Begräbnis. Nach 100% Umsatzrückgang seit März 2020 habe ich

meine Firma abgemeldet. Als Selbständigem welcher in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein gezahlt hat stehen mir ca. 1.200 € im Monat für 24 Monate zu.

Höher kann man sich bei der Arbeitsagentur nicht versichern egal was man verdient.

Allerdings muss ich nach 6 Monaten jeden Job annehmen der mir diese 1.200 € netto im Monat einbringt unabhängig von meiner Qualifikation

Eine bevorzugte bzw. nachsichtige Behandlung als echtes "Corona-Opfer" gibt es nicht.Es gelten die selben Bedingungen einen "Job" zu finden wie für alle anderen ALG I -Bezieher auch.

Der Grund für den Entschluß trozdem "Dicht" zu machen erklärt sich im Artikel

Die Bedenken, Zahlen und Argumente, die der Vertreter der Einzelhändler dem Beschluss entgegenhält, sehen so aus: Die stabile Inzidenz von unter 50, die als Bedingung für eine Wiedereröffnung gesetzt wird, sei "auf absehbare Zeit wohl nicht flächendeckend zu erreichen".

Es wird kein normales Leben mit den paar Freiheiten welche wir genossen haben mehr geben.

Der Überwachungs- und Sanktionsstaat welcher unter dem Argument der "Volksgesundheit" durch Test-Erfassung- Impfpass- Bürger ID- Corona App- Meldepflichten bei Restaurant und kulturellen Besuchsereignissen, Flug- Bus- Bahn- und sonstigen Reisen, aufgebaut wird, erinnert eher an eine Diktatur ala China, als an einen angeblichen "Unrechtsstaat" wie die DDR.

Dass diese Regierung abgewählt wird, scheint ebenso hoffnungslos, schaut man doch auf das Abstimmungsergebniss zur Verlängerung der Pandemie.

In der Zeit meines ALG I Bezuges hoffe ich ein Land zu finden, in dem ich, bis dahin mit einer Rente über ALG I Niveau "Gut und gerne Lebe" .

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