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388 Beiträge seit 18.07.2000

Überwachungsgesetze schon vorhanden

  Die Möglichkeiten sind schon vorhanden (kein Grund zur Resignation)
um beliebige Kommunikation abhören zu können, der gesetzliche Rahmen
besteht bereits in Form des TKG, G10.
Nur müssen dazu die Herren ihren Hintern aus dem Sessel und in die
Keller der Telcos, wo man sie sieht. Für mich bedeutet das, das sie
einfach nicht gesehen werden wollen, da die TKüV-Rahmenbedingungen
genau das beinhalten.
 
überwachung darf in einem eingeschränkten Umfang stattfinden, aber
überwachung muss für die Bedarfstrüger SO TEUER sein, dass zum Spass,
d.h. in grossem Umfang (ja ich weiss, dass die Innenminister immer
wieder beteuern das nur dann, wenn bla blubb fasel ..) nicht abgehört
wird. Und genau das ist in meinen Augen das Ziel der TKüV. Sie öffnet
den Bedarfsträgern die unbeobachtete Arbeitsweise.


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