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  • schlauerhamster

267 Beiträge seit 18.05.2006

Für Doktoranden und Doktorandinnen eher kein Problem

Nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetzt darf ein(e) Doktorand(in) vor der Promotion maximal 6 Jahre an einer Hochschule angestellt sein (mit Drittmitteln aus der richtigen Quelle kann man das noch verlängern). Diese Zeit sollte in der Regel völlig ausreichen, um eine Doktorarbeit abzuschließen. Wenn es jedoch nicht reicht, liegt irgend etwas anderes im Argen, daran ist dann nicht das Wissenschaftszeitvertragsgesetzt Schuld. Knapp kann es natürlich werden, wenn man im Verlauf der Promotion das Thema der Arbeit wechseln will, das sollte man möglichst vermeiden. Auch stimmt es natürlich, dass viele Verträge von Doktorand(inn)en eine kürzere Laufzeit haben, üblicherweise bekommt man am Anfang seiner Promotion aber eine Perspektive von mindestens 3 oder 4 Jahren, und in der Regel versuchen die Doktorväter/-mütter alles, um ihre Doktorand(inn)en für die Zeit ihrer Promotion in Lohn und Brot zu halten. Man könnte nun fordern, dass Doktorandenstellen mindestens über 4 Jahre laufen müssen. Oft laufen Finanzierungen jedoch kürzer (manchmal nur 1 Jahr), dieses Geld könnte man dann nicht mehr für die Finanzierung von Doktorand(inn)en verwenden. Die Folge: Es gäbe schlicht weniger Promotionsstellen. Wenn jetzt alle Doktorand(inn)en grundsätzlich unbefristet einzustellen wären, könnte man mit Drittmitteln überhaupt keine Doktorandenstellen mehr finanzieren, denn Drittmittel sind eigentlich nie unbefristet. Dann blieben nur noch Haushaltsstellen der Universitäten, und das sind vergleichsweise wenige. Wenn man sich dann vorstellt, dass irgend jemand so eine Stelle einnimmt und darauf bis zur Rente sitzen bleibt, dann bekommt man einen klaren Eindruck davon, warum hier Worte wie "Verstopfung" fallen. So etwas nutzt niemandem, im Grunde noch nicht einmal dem Stelleninhaber selbst.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.06.2021 11:03).

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