dummy15 schrieb am 23. Februar 2007 12:39
> Es gibt eine einfache Bewertung:
>
> a) Man kann die Schrift lesen
> b) Man kann die Schrift nicht lesen oder es dauert Stunden.
>
Der Finanzbeamte sagte: Ich konnte Ihre Unterschrift unter Ihrer
Einkommenseuererklaerung nichtlesen und schickt Ihnen
Steuerschaetzung....
> Wo ist das Problem? Und bevor du mit Recht kommst: Wollen wir wetten,
> dass die Verordnungen aussagen "leserliche Schrift" oder so?
>
Nicht objektiiverbar, Willkuermasznahme. Die Sie sich nie und niemals
bieten lassen wuerden....
mfg HA
> Es gibt eine einfache Bewertung:
>
> a) Man kann die Schrift lesen
> b) Man kann die Schrift nicht lesen oder es dauert Stunden.
>
Der Finanzbeamte sagte: Ich konnte Ihre Unterschrift unter Ihrer
Einkommenseuererklaerung nichtlesen und schickt Ihnen
Steuerschaetzung....
> Wo ist das Problem? Und bevor du mit Recht kommst: Wollen wir wetten,
> dass die Verordnungen aussagen "leserliche Schrift" oder so?
>
Nicht objektiiverbar, Willkuermasznahme. Die Sie sich nie und niemals
bieten lassen wuerden....
mfg HA