Old Man nxt schrieb am 03.01.2023 12:41:
Nein, das steht einer offiziellen Kommision nicht zu. Zudem wurde nicht die Zivilbevökerung angegriffen, sondern die Infrastruktur und diese ist im Völkerrecht weder militärisch noch zivil definiert. Nach den Völkerrecht ist es zulässig, die Infrastruktur zu zerstören, wenn sie militärisch genutzt wird. Es geht im Völkerrecht nicht um deinen Glauben, sondern um das was da geschrieben steht. Das findet man sogar beim Verteidigungsministerium:
Nein, das findet man dort nicht. Zumindest geht es aus der von Dir zitierten Passage nicht hervor.
Elektrizitätswerke oder Heizkraftwerke, mit denen Wohnungen versorgt werden, und die die Russen derzeit systematisch zerstören, sind definitiv keine "Objekte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Standortes, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen".
Das steht dort nicht.
Diese Umdeutung stammt von Dir, und diese Auslegung des Völkerrechts ist Deine
bescheidene Privatmeinung, mit der Du recht alleine dastehst - und weiter nichts.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.01.2023 13:55).