...wer das amtierende Staatsoberhaupt rechtswidrig und mit Gewaltandrohung aus dem Amt gejagt, sich der Gebäude, Titel und Befugnisse des Staates bemächtigt und anschliessend Ukraine gespielt wird?
Ich hab es damals extra aus mehreren Übersetzungen der damals gültigen ukr. Verfassung nachgelesen, die gewaltsame Absetzung von Janukowitsch war klar verfassungswidrig. Sowas würde in DE den Art. 20 Abs. 4 auslösen, allerdings kennt die ukr. Verfassung keinen solchen Auffangartikel. Eine Neukonstitution wäre von Nöten gewesen, aber da kann man ja nicht einfach jeden mitzwingen.
In Donbas und Krim leben Ukrainer. Woher nahm sich denn Janukowitsch das Recht, für die mit zu entscheiden?
Er stand in der verfassungsmäßigen Kontinuität eines konstituierten Staates.
Na dann können wir sie ja den Russen überlassen, die stehen noch weiter unten.
Da tut sich nicht mehr viel. Und wenn man bedenkt, das Transparency doch sehr westlich dominiert ist kann man davon ausgehen, das Russland etwas schlechter und die ukr. etwas besser gerechnet wurden.
Sind beides Kleptokratien - aber wir sind ja auch stramm auf dem Weg dahin...