Verkehrsminister hat "null Verständnis".
...Verständnis für streikende DB-Mitarbeiter? Der reine Staatskonzern - mit seinen beamteten Lokomotiv-Führern - wurde vor vielen Jahren abgeschafft, man wusste was das bezüglich von Arbeitskämpfen im Bereich der Deutschen Bahn (DB) bedeutet.
Streikende Lokomotiv-Führer wurden damit erst möglich. Und seitens der DB-Führung dauernd die Gerichte anzurufen und diese um ein "Machtwort" zu Hilfe zu bitten klappt auch nicht, die Gerichte machen das nicht mit.
Der Streik ist ein Grundrecht (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung (Bundesarbeitsgericht vom 12. September 1984 – 1 AZR 342/83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Vollstreik.
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