Es handelt sich um legale, legitime und gerechte Streichung weil die Bezugsvoraussetzungen nichtmehr vorliegen.
Kürzungen sind eher noch eine ungerechtfertigte Großzügigkeit!
Anspruch auf ALG2 hat wer kein Einkommen hat, aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und ggf. sich um Arbeitsvermittlung bemüht. Und kein vewertbares Vermögen!
Dabe gilt Betreuung von Kleinkindern oder Senioren ersetzt "sich um Arbeit extern" zu bemühen.
Arbeitsunfähigeit ist durch Meldung mit Nachweisen zu belegen.
Dann taucht auf die Frage auf, warum langzeitsarbeitslos? Millionen kündigen oder werden gekündigt und finden andere Arbetisplätze.
Was sind das für Vermittlungshindernisse?