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Avatar von alterweissermann (1)
  • alterweissermann (1)

mehr als 1000 Beiträge seit 29.06.2019

Gleichbehandlungsgrundsatz

So, so, eine Vermögensprüfung findet also nicht mehr statt.

Und wie ist das bei denen, die ihr Vermögen (Immobilien etc.) erst "verbrauchen" mußten um in den Genuß von H-IV zu kommen?

Erhalten sie eine Rückzahlung?

Stampft das H-IV-Gesetz komplett ein und konzeptiert ein sinnvolles Bürgergeld.

Das würde auch die SGs entlasten und entspräche dem GG.

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