So, so, eine Vermögensprüfung findet also nicht mehr statt.
Und wie ist das bei denen, die ihr Vermögen (Immobilien etc.) erst "verbrauchen" mußten um in den Genuß von H-IV zu kommen?
Erhalten sie eine Rückzahlung?
Stampft das H-IV-Gesetz komplett ein und konzeptiert ein sinnvolles Bürgergeld.
Das würde auch die SGs entlasten und entspräche dem GG.