Notwendiger Artikel, sehr schön. Das Inkasso-Universum existiert völlig unter dem Radar der Allgemeinheit.
Drei Ergänzungen, in der Praxis weithin unbeachtet:
Das sogenannte einfache Schreiben gemäß Nr. 2301 VV RVG; hierdurch wird die Vergütung des Rechtsanwaltes für einfache Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, auf 0,3 herabgesetzt. Die einfache Zahlungsaufforderung ist insoweit eigentlich ein klassischer Anwendungsfall.
Der Streitwert des reinen Ratenzahlungsvergleiches beträgt 20% der Hauptforderung, was bei Forderungen über 500,00 € zu einer weiteren Gebührenminderung führt.
Weiterer beliebter Trick: wenn ich zwei einzelne Forderungen á 200 € auch einzeln geltend mache, “verdiene“ ich doppelt so viel, wie bei einer Bündelung zu einer einheitlichen Forderung von 400,00 €.
Etc., etc....
Aus 80 € werden so auch gern mal 400…€. Jede Verbraucherzentrale kann wahrscheinlich ein Lied davon singen.