Olle Knolle schrieb am 04.03.2019 13:34:
Woher meinen Sie diese Verpflichtung aus dem Grundgesetz ableiten zu können?
Und da Sie wohl eher nicht über tiefere Rechtskenntnisse verfügen, ein kleiner Hinweis: Zwischen "hat" und "soll" liegen juristisch betrachtet Unterschiede. Stichwort: Ermessen.
Wobei bei "Sollvorschriften" das Ermessen recht gering bemessen ist. Der Leitsatz lautet hier: Soll heißt muss, wenn ich kann.
Das heißt, dass eine Abweichung vom Sollzustand explizit begründet werden muss, es muss erläutert werden, warum es nicht möglich ist, diesen Sollzustand herbeizuführen.